E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Verwertbarkeit eines heimlichen Vaterschaftstests

Ein gerichtliches Abstammungsgutachten kann auch dann verwertbar sein, wenn es wegen eines heimlichen Vaterschaftstests erstellt worden ist.

Abstammungsuntersuchungen, die ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter vom vermeintlichen Vater durchgeführt werden, sind grundsätzlich nicht als Beweis vor Gericht verwertbar. Dies führt nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings nicht dazu, dass ein vom Gericht selbst veranlasstes Abstammungsgutachten ebenfalls unverwertbar wird. Für ein so weitreichendes Verwertungsverbot müsste nach Auffassung der Bundesrichter das neue Gutachten einen erneuten Eingriff in die Grundrechte des untersuchten Kindes bedeuten, der auch in Anbetracht der schützenswerten Interessen des Vaters nicht zumutbar ist.

Der Bundesgerichtshof hatte erst in einer Entscheidung vom 12. Januar 2005 höchstrichterlich entschieden, dass ein heimlich in Auftrag gegebenes Abstammungsgutachten eine nicht hinnehmbare Grundrechtsverletzung gegenüber dem Kind darstellt. Damit darf so ein Gutachten nicht als Beweis für oder gegen die Vaterschaft dienen.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-27 wid-29 drtm-bns 2024-12-27