E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Keine Doppelbelastung bei Scheidung

Bei einer Scheidung darf ein selbstständig geführtes Unternehmen oder ein vergleichbarer Betrieb nicht doppelt berücksichtigt werden.

Wenn aus Vermögensgegenständen laufende Einnahmen erzielt werden, dürfen diese im Falle einer Scheidung nicht sowohl jeweils beim Zugewinnausgleich als auch bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. So sehen es zumindest die Richter am Oberlandesgericht Oldenburg in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung. Das Gericht begründet seine Auffassung mit der unbilligen Doppelbelastung, die für den Ausgleichspflichtigen entsteht: Denn der muss nicht nur im Zuge des Zugewinnausgleichs einen Betrag bis zur Hälfte des aktuellen Wertes eines Unternehmens aufbringen, sondern sich bei der Ermittlung des nachehelichen Unterhalts auch noch die aus dem Unternehmen gewonnenen Einkünfte anrechnen lassen. Nach der Entscheidung des Gerichts darf die Quelle des Zugewinnausgleichs aber nicht zugleich Unterhaltsquelle sein.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-28 wid-29 drtm-bns 2024-12-28