E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Mehrbedarf für Betreuung

Nur eine Ganztagesbetreuung rechtfertigt einen Anspruch auf Mehrbedarf beim Kindesunterhalt.

Für die Betreuung eines Kindes in einem Ganztageskindergarten besteht ein Anspruch auf über den Regelunterhalt hinausgehenden Mehrbedarf. Dafür muss aber nicht allein der barunterhaltspflichtige Elternteil aufkommen, sondern ebenso der Naturalunterhaltspflichtige. Dass nach dem neuen Unterhaltsrecht geschiedenen Müttern früher eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, womit deren Unterhaltsanspruch sinkt, kann sich also in einem höheren Unterhaltsanspruch des Kindes niederschlagen.

Neben dieser Unterhaltsverteilung hat der Bundesgerichtshof damit zugleich die bisher streitige Frage um den Unterhaltsbedarf bei einer Halbtagesbetreuung entschieden: Einige Gerichte hatten bisher auch die Kosten für eine Halbtagsbetreuung dem Unterhaltsbedarf hinzugerechnet, andere nicht. Der Bundesgerichtshof sagt jetzt klar, dass die Kosten einer Halbtagsbetreuung bereits im Regelunterhalt enthalten sind.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-28 wid-29 drtm-bns 2024-12-28