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Statusanerkennung einer doppelten weiblichen Elternschaft

Der EUGH hat nun darüber zu entscheiden, ob eine doppelte weibliche Elternschaft anerkennungsfähig ist.

In dem entschiedenen Fall waren in einer Geburtsurkunde, zwei Personen weiblichen Geschlechts als Mütter eingetragen, ohne nähere Angaben, ob eine und wenn ja, welche von ihnen die leibliche Mutter des Kindes ist. In Frage stand, ob die Ausfertigung einer Geburtsurkunde mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass die Klägerin sich weigere anzugeben, welche die leibliche Mutter des Kindes ist.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH Rs. C 490 20 vom 20.10.2020
[bns]
 

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