E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Frauen steht das gleiche Entgelt wie Männern zu

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ist eine Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts unzulässig.


Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

Wird weiblichen Mitarbeitern für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht der gleiche Lohn gezahlt, wie männlichen Mitarbeitern, so begründet dieser Umstand die vom Arbeitgeber widerlegbare Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist.

In dem entschiedenen Fall lag das Vergleichsentgelt sowohl beim Grundentgelt als auch bei der Zulage unter dem Entgelt der männlichen Arbeitnehmer.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 488 19 vom 21.10.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-26 wid-29 drtm-bns 2024-12-26