E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Ausländische Umgangsrechtsentscheidungen können für vollstreckbar erklärt werden

Ausländische Umgangsrechtsentscheidungen können unter bestimmten Umständen für vollstreckbar erklärt werden.

Eine gegen eine Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung gerichtete Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.

Will sich der Beschwerdeführer gegen die Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung wehren, so muss er den Zulassungsgrund und die Zulassungsvoraussetzungen nicht nur benennen, sondern auch zu den jeweiligen Voraussetzungen substanziiert vortragen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 318 20 vom 11.11.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-26 wid-29 drtm-bns 2024-12-26