E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Betreuender Elternteil entscheidet über die Notbetreuung

Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen.

Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

Angesichts der veränderten schulischen Rahmenbedingungen während der Coronapandemie erlangt die Frage der Beschulungsform eine gesteigerte Relevanz und kann jedenfalls temporär als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung behandelt werden.

Die Entscheidungsbefugnis ist regelmäßig dann auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der maßgeblich mit der Betreuung betraut ist.

Die Kinder deren Eltern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung erfüllen, sind zudem nach Ansicht des Gerichts in der augenblicklichen Lage privilegiert, mithin kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Kinder in der Notbetreuung lediglich verwahrt, nicht aber gefördert werden".
 
Amtsgericht Aachen, Urteil AG Aachen 220 F 136 20 vom 15.05.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-26 wid-29 drtm-bns 2024-12-26