E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Pfleger kann für Vorbereitungsmaßnahmen keine Vergütung verlangen

Ein Berufspfleger kann für solche Maßnahmen und Tätigkeiten keine Vergütung verlangen, die seiner wirksamen Bestellung denknotwendig vorgelagert sind, wie zum Beispiel die Entgegennahme seiner Bestellungsurkunde oder die Fahrt dort hin.


Im rechtlichen Ausgangspunkt ist zwischen der Anordnung einer Pflegschaft, der Auswahl des Pflegers und der förmlichen Bestellung des ausgewählten Pflegers zu unterscheiden. Wird eine Einzelperson als Pfleger ausgewählt, setzt die wirksame Bestellung eine persönliche Verpflichtung durch das Gericht in Anwesenheit des Bestellten voraus.

Eine Pflegerbestellung hat als Hoheitsakt einen konstitutiven Charakter.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 627 17 vom 15.01.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-27 wid-29 drtm-bns 2024-12-27