E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Recht auf Hilfe bei Selbsttötung

Der BGH hat entschieden, dass das generelle Verbot von Unterstützungshandlungen bei einer Selbsttötung verfassungswidrig ist und einer Auflockerung bedürfe.

Bislang galt, dass die geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verboten ist, wodurch die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend ausgeschlossen wurde. Der BGH entschied aber jetzt, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung gegeben werden muss.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, so das dieses Recht auch die Freiheit einschließt, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu bereiten, ist als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu sehen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH 2 BvR 2347 15 vom 26.02.2020
Normen: § 217 StGB
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-26 wid-29 drtm-bns 2024-12-26