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Rechtlicher Vater kann Vaterschaft anfechten

Ein rechtlicher Vater kann seine Vaterschaft anfechten, wenn er nur als Vater gilt, weil er zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war, nicht aber der leibliche Vater des Kindes ist.

Zu diesem Zwecke kann er eine genetische Abstammungsuntersuchung von der Kindesmutter und dem Kind verlangen.

Ein Kind verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es diese ausschließlich vom rechtlichen Vater herleitet und dieser die Vaterschaft im Rahmen eines gerichtlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahrens angefochten hat. Verfassungsrechtlich handelt es sich um einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Der Verlust der Staatsangehörigkeit ist auch weitestgehend unbedenklich, wenn das betroffene Kind sich in einem Alter befindet, in dem Kinder üblicherweise ein eigenes Vertrauen auf den Bestand ihrer Staatsangehörigkeit noch nicht entwickelt haben.
 
Bundesverfassungsgericht, Urteil BVerfG 2 BvR 1327 18 vom 17.07.2019
Normen: § 1952 BGB
[bns]
 

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