E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Die Entscheidungskompetenz kann bei fehlender Einigungsbereitschaft auf einen Elternteil übertragen werden

Tragen beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge und können sie sich in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil alleine übertragen.

Das Gericht kann jedoch nur einem Elternteil die Entscheidungskompetenz übertragen, nicht hingegen darf das Gericht die Entscheidung anstelle der Eltern selbst treffen.

Beantragt ein Elternteil die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über eine Namensänderung des Kindes, so hat das Familiengericht nicht nur zu prüfen, ob die Namensänderung dem Kindeswohl entspricht, sondern auch, ob ein entsprechender Antrag genügend Aussicht auf Erfolg hat.
Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil hat zu unterbleiben, wenn sich nach umfassender Amtsaufklärung keine Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindeswohl ergibt.

Die Erforderlichkeit für das Kindeswohl ist in vollem Umfang zu überprüfen. Es müssen daher entweder durch die Beibehaltung des Namens schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten sein oder die Namensänderung muss für das Kind solche Vorteile mit sich bringen, dass verständigerweise die Aufrechterhaltung des Namensbandes zum anderen Elternteil nicht zumutbar erscheint.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 298 15 vom 09.11.2016
Normen: BGB § 1628; NamÄndG §§ 2, 3
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-12-28 wid-29 drtm-bns 2024-12-28